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   OLG Hamm, 18.07.2017 - I-9 U 34/17   

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https://dejure.org/2017,34802
OLG Hamm, 18.07.2017 - I-9 U 34/17 (https://dejure.org/2017,34802)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.2017 - I-9 U 34/17 (https://dejure.org/2017,34802)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - I-9 U 34/17 (https://dejure.org/2017,34802)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Kollision mit Einsatzfahrzeug bei roter Ampel

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Haftungsverteilung beim Überfahren eines Rotlichts durch Einsatzfahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem bei Rotlicht die Kreuzung überquerenden Einsatzfahrzeug

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; BGB § 839
    Einsatzfahrt; Haftungsabwägung

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 ; BGB § 839
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem bei Rotlicht die Kreuzung überquerenden Einsatzfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zusammenstoß Feuerwehr im Einsatz/Pkw: Wie wird gehaftet?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Feuerwehrfahrzeug im Einsatz und der Kreuzungsunfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug auf einer Kreuzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 454/13

    Einsatzfahrzeug, rote Ampel, Sonderrechte, Blaulicht

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 9 U 34/17
    Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Einsatzfahrzeug, welches unter Inanspruchnahme der Sonderrechte nach §§ 35, 38 StVO in eine durch Rotlicht gesperrte Kreuzung einfährt, ohne dass dessen Fahrer die gebotene Sorgfalt walten lässt und einem Kraftfahrer, der trotz rechtzeitig wahrnehmbaren Blaulicht und Martinshorn das Wegerecht des Einsatzfahrzeuges nicht beachtet, so hängt die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile vom jeweiligen Einzelfall ab, wobei der Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeuges entscheidende Bedeutung beikommt (KG, Urteil vom 13.3. 2003 - 12 U 257/01; LG Bonn, Urteil vom 28. September 2016 - 1 O 454/13 -, Rn. 37, juris).
  • KG, 13.03.2003 - 12 U 257/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kreuzungskollision zwischen einem bei

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 9 U 34/17
    Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Einsatzfahrzeug, welches unter Inanspruchnahme der Sonderrechte nach §§ 35, 38 StVO in eine durch Rotlicht gesperrte Kreuzung einfährt, ohne dass dessen Fahrer die gebotene Sorgfalt walten lässt und einem Kraftfahrer, der trotz rechtzeitig wahrnehmbaren Blaulicht und Martinshorn das Wegerecht des Einsatzfahrzeuges nicht beachtet, so hängt die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile vom jeweiligen Einzelfall ab, wobei der Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeuges entscheidende Bedeutung beikommt (KG, Urteil vom 13.3. 2003 - 12 U 257/01; LG Bonn, Urteil vom 28. September 2016 - 1 O 454/13 -, Rn. 37, juris).
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